Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0020

Rechtssatz

Es besteht kein Recht auf Ernennung, daher gibt es auch keine Möglichkeit zur Durchsetzung einer Bewerbung vergleiche VwGH 29.4.1993, 93/12/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120020.L06