Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/12/0261 E 30. Mai 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Im PT-Schema besteht grundsätzlich weder ein Recht auf Ernennungen zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen). Dem Beamten kommt in derartigen Verfahren keine Parteistellung und daher auch kein Antragsrecht zu vergleiche das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2006, Zl. 2005/12/0262). Solche Rechte sind auch aus Paragraph 65, Absatz 3, erster Satz PBVG 1996 nicht ableitbar vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0145).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120020.L05