Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0020

Rechtssatz

Es besteht die Möglichkeit sowohl eine tatsächlich erfolgte Versetzung im Wege der Erhebung einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid als auch die durch Weisung erfolgte Dienstzuteilung im Wege eines zulässigen Feststellungsbegehrens im Verwaltungsweg zu bekämpfen vergleiche VwGH 14.10.2013, 2013/12/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120020.L02