Verwaltungsgerichtshof
27.05.2019
Ra 2019/12/0020
Es besteht die Möglichkeit sowohl eine tatsächlich erfolgte Versetzung im Wege der Erhebung einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid als auch die durch Weisung erfolgte Dienstzuteilung im Wege eines zulässigen Feststellungsbegehrens im Verwaltungsweg zu bekämpfen vergleiche VwGH 14.10.2013, 2013/12/0042).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120020.L02