Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/03/0165 E 24. September 2014 RS 18

Stammrechtssatz

Wenn die Frage zu klären ist, ob die Behauptung einer Person, im Verfahren als Partei übergangen zu sein, zutreffend ist, hat dies nach der im Zeitpunkt der Erlassung des bisher an andere Verfahrensparteien bereits ergangenen Bescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu geschehen (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2011/05/0098, mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110099.L01