Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110079.L01