Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/11/0029 E 22. Februar 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die im Beschwerdeverfahren eingeräumte Möglichkeit, zu den Sachverständigengutachten schriftlich Stellung zu nehmen, kann die Durchführung einer Verhandlung in einem Fall, in dem der Grad der Behinderung des Revisionswerbers zu beurteilen ist, etwa dann, wenn sämtliche vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten auf der Aktenlage und - anders als das vorgelegte Privatgutachten - nicht auf einer tatsächlichen Untersuchung des Revisionswerbers beruhen, nicht ersetzen (Hinweis VwGH 11.5.2016, Ra 2016/11/0008, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110043.L02