Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0033

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/11/0034

Besprechung in:

DRdA 3 aus 2020,, 195-204;

Rechtssatz

Die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Lohnunterlagen stellt im Lichte der Ausführungen des EuGH eine nicht verhältnismäßige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar vergleiche insbes. Rn 47 des Urteils des EuGH vom 12.9.2019, Maksimovic, C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110033.L09