Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2020

Geschäftszahl

Ro 2019/11/0017

Rechtssatz

Die Erstellung einer Prognose, ob der Revisionswerber bei Teilnahme am Straßenverkehr wieder die Verkehrssicherheit gefährden werde, ist zwar bei der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung im Rahmen eines Verfahrens zur Entziehung (oder Einschränkung) einer Lenkberechtigung - vorzunehmen, nicht jedoch bei der Erlassung einer Aufforderung nach Paragraph 24, Absatz 4, FSG 1997 vergleiche VwGH 26.6.2017, Ra 2017/11/0063, mwN, wonach die Aufforderung gemäß Paragraph 24, Absatz 4, FSG 1997- im Unterschied zu jener gemäß Absatz 3, leg. cit. - abseits eines Entziehungsverfahrens erfolgt), zumal diese Aufforderung gerade dazu dienst, die (andauernde) Bereitschaft zur Verkehrsanpassung zu klären.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019110017.J04