Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0015

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/11/0016

Rechtssatz

Wie sich aus den Gesetzesmaterialien Regierungsvorlage 943 BlgNR römisch 27 . GP, 10f) ergibt, ist Ziel der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 174 aus 2021, die Herstellung der Unionsrechtskonformität der Strafen für die sog. "Formaldelikte" der Paragraphen 26 bis 28 LSD-BG 2016 im Hinblick auf die diesbezügliche Rechtsprechung des EuGH und die diese Rechtsprechung übernehmende Judikatur des VwGH und des VfGH. Nach denselben Grundsätzen, nach denen die Paragraphen 26 bis 28 novelliert wurden, ist auch die Strafbestimmung des Paragraph 29, Absatz eins, LSD-BG 2016 betreffend Unterentlohnung neu gefasst worden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110015.L05