Verwaltungsgerichtshof
12.10.2021
Ra 2019/11/0015
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/11/0016
GRS wie 2012/02/0052 E 23. April 2013 RS 1
Bei mehreren zur Vertretung nach außen Berufenen einer juristischen Person ist jeder aus diesem Personenkreis, soweit nicht verantwortliche Beauftragte bestellt sind, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die juristische Person (verwaltungs-)strafrechtlich verantwortlich.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110015.L01