Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0015

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/11/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/02/0052 E 23. April 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Bei mehreren zur Vertretung nach außen Berufenen einer juristischen Person ist jeder aus diesem Personenkreis, soweit nicht verantwortliche Beauftragte bestellt sind, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die juristische Person (verwaltungs-)strafrechtlich verantwortlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110015.L01