Verwaltungsgerichtshof
15.06.2020
Ra 2019/10/0183
Bei einer auf Paragraph 13, Absatz 3, AVG gestützten Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterlagen, spielt es keine Rolle, ob der Anschluss dieser Unterlagen vom Gesetz oder durch eine Verordnung, die in Ausübung einer vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung ergangen ist, angeordnet wird vergleiche VwGH 29.4.2010, 2008/21/0302).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100183.L03