Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/10/0183

Rechtssatz

Bei einer auf Paragraph 13, Absatz 3, AVG gestützten Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterlagen, spielt es keine Rolle, ob der Anschluss dieser Unterlagen vom Gesetz oder durch eine Verordnung, die in Ausübung einer vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung ergangen ist, angeordnet wird vergleiche VwGH 29.4.2010, 2008/21/0302).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100183.L03