Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/10/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0038 E 22. Oktober 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Abweisung der Beschwerde übernahm das Verwaltungsgericht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides der vor ihm belangten Behörde vergleiche für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, 2007/13/0065).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/10/0123

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100122.L06