Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2020

Geschäftszahl

Ro 2019/10/0034

Rechtssatz

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein "nachträgliches Bekanntwerden" iSd Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, Slbg. MSG 2010 nicht vorliegt, wenn (sogar) "jene Organisationseinheit des Hilfsapparates der Behörde" über die Gewährung einer Leistung nach dem Slbg. BehindertenG 1981 in Kenntnis ist, die auch die Frage der Gewährung von Leistungen nach dem Slbg. MSG 2010 zu approbieren hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019100034.J01