Verwaltungsgerichtshof
03.07.2020
Ro 2019/10/0034
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein "nachträgliches Bekanntwerden" iSd Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, Slbg. MSG 2010 nicht vorliegt, wenn (sogar) "jene Organisationseinheit des Hilfsapparates der Behörde" über die Gewährung einer Leistung nach dem Slbg. BehindertenG 1981 in Kenntnis ist, die auch die Frage der Gewährung von Leistungen nach dem Slbg. MSG 2010 zu approbieren hat.
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019100034.J01