Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/09/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/09/0103 B 23. Februar 2017 RS 2

(hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Im Fall einer mangelhaften Arbeitgebererklärung ist deren Ergänzung zu beauftragen. Die Durchführung eines Ersatzkraftstellungsverfahrens darf nicht von vornherein abgelehnt werden vergleiche E 24. Jänner 2014, 2013/09/0070).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/09/0142

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090141.L03