Verwaltungsgerichtshof
21.04.2020
Ra 2019/09/0130
GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 1
(hier ohne den ersten Satz)
Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, dass die freie Verfügungsgewalt über eine Sache von dem (oder: den) Berechtigten auf die Behörde übergeht vergleiche VwGH 14.12.1993, 93/14/0130).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090130.L04