Verwaltungsgerichtshof
26.02.2020
Ra 2019/09/0052
Bereits die Erlassung des Beschlagnahmebescheids bloß einer von mehreren Parteien gegenüber steht - im Hinblick auf deren Subsidiarität - der Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde durch sämtliche Parteien des Beschlagnahmeverfahrens entgegen vergleiche VwGH 29.8.2018, Ra 2017/17/0170).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090052.L06