Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/09/0052

Rechtssatz

Bereits die Erlassung des Beschlagnahmebescheids bloß einer von mehreren Parteien gegenüber steht - im Hinblick auf deren Subsidiarität - der Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde durch sämtliche Parteien des Beschlagnahmeverfahrens entgegen vergleiche VwGH 29.8.2018, Ra 2017/17/0170).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090052.L06