Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/08/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/08/0014 B 13. März 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für eine unterbliebene Anmeldung zur Sozialversicherung ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend. Will der Dienstgeber verhindern, dass Beschäftigungsverhältnisse durch die Aufnahme einer Beschäftigung in seinem Betrieb ohne seine Zustimmung bzw. ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung begonnen werden, so muss er ein wirksames Kontrollsystem errichten bzw. entsprechende Weisungen erteilen und deren Befolgung sicher stellen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 9. Oktober 2013, Zl. 2013/08/0183).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019080080.L03