Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/08/0035

Rechtssatz

Eine den Anforderungen des Artikel 6, EMRK entsprechende Sachverhaltsermittlung, insbesondere die (nochmalige) Vernehmung von Zeugen über umstritten gebliebene Beweisthemen, kann nur vom Verwaltungsgericht selbst gewährleistet werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019080035.L00