Verwaltungsgerichtshof
29.07.2020
Ra 2019/07/0079
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/07/0080
Die Frage, ob bestimmte Bezugsberechtigungen, die im Zuge eines Regulierungsverfahrens in ideelle Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken umgewandelt wurden, vor deren Regulierung Teilwaldrechte dargestellt haben, ist einzelfallbezogen zu beantworten. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG liegt daher nur dann vor, wenn die diesbezügliche Beurteilung des VwG grob fehlerhaft erfolgt ist oder zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis führt, was in den Revisionszulässigkeitsgründen substantiiert aufzuzeigen ist vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0079, VwGH 23.7.2018, Ro 2018/07/0002 bis 0040, sowie VwGH 6.12.2019, Ra 2017/05/0214).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070079.L05