Verwaltungsgerichtshof
19.05.2022
Ra 2019/07/0065
GRS wie 2003/06/0198 E 5. Juli 2007 RS 2
Dass ein Sachverständiger für ein bestimmtes Fachgebiet nicht in die Liste der allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen ist, disqualifiziert ihn nicht als zur Abgabe eines Gutachtens tauglichen Sachverständigen im Sinne des Paragraph 52, AVG, weil das Gesetz eine solche Eintragung nicht voraussetzt.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019070065.L03