Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/07/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0280 E 29. Juli 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an einer Schutzgebietsausweisung gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 ist bei einer möglichen alternativen Wasserversorgung im Wege eines Anschlusses an eine bestehende öffentliche Trinkwasserversorgung weder von vornherein zu verneinen, noch zu bejahen, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen vergleiche E 1. Februar 1983, 82/07/0203; E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019070054.L06