Verwaltungsgerichtshof
04.12.2020
Ra 2019/05/0294
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/05/0295
Ra 2019/05/0296
Ra 2019/05/0297
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren. Der Nachbar kann sich nur gegen die im konkreten Baubewilligungsverfahren gegenständlichen Baumaßnahmen wenden, nicht aber gegen Beeinträchtigungen durch Bauteile, die vom nun gegenständlichen Bauvorhaben nicht umfasst sind vergleiche VwGH 3.5.2011, 2009/05/0154).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050294.L04