Verwaltungsgerichtshof
25.08.2020
Ra 2019/05/0229
GRS wie 2005/05/0365 E 20. Februar 2007 RS 4 (hier: ohne den letzten Satz)
Von Paragraph 134 a, Absatz eins, Litera b, Wr BauO sind auch die Bestimmungen über Dächer umfasst vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1997, Zl. 96/05/0162), die im Zusammenhang mit der dem Nachbarn gegenüber in Erscheinung tretenden Höhe des Gebäudes insgesamt Relevanz haben. Der Nachbar kann folglich auch die Einhaltung des Paragraph 81, Absatz 4, leg. cit. geltend machen. Mit den Einwendungen betreffend die Gebäudehöhe werden die Regelungen dieser Norm releviert.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050229.L03