Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/04/0008 E 28. Mai 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Die Prüfung einer Betriebsanlage daraufhin, ob sie baurechtlichen Vorschriften entspricht, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Baubehörden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050223.L02