Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/04/0086 B 12. April 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Die Beurteilung durch die Baubehörde ist getrennt von der gewerberechtlichen Beurteilung der Betriebsanlage zu sehen vergleiche idS VwGH 12.9.2016, Ra 2016/04/0062, mwN, wonach der Umstand, dass eine Betriebsanlage nach den Bestimmungen der GewO 1994 genehmigt worden sei, noch nicht bedinge, dass sie auch nach baurechtlichen Bestimmungen zulässig sein müsse).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050223.L01