Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0069

Rechtssatz

Im Falle einer gegen eine Baueinstellung eingebrachten Beschwerde ist für das VwG grundsätzlich die im Zeitpunkt der Baueinstellung durch die Verwaltungsbehörde geltende Rechtslage für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baueinstellung maßgeblich vergleiche VwGH 25.6.2019, Ro 2018/05/0007, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050069.L01