Verwaltungsgerichtshof
03.08.2020
Ra 2019/05/0069
Im Falle einer gegen eine Baueinstellung eingebrachten Beschwerde ist für das VwG grundsätzlich die im Zeitpunkt der Baueinstellung durch die Verwaltungsbehörde geltende Rechtslage für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baueinstellung maßgeblich vergleiche VwGH 25.6.2019, Ro 2018/05/0007, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050069.L01