Verwaltungsgerichtshof
12.02.2019
Ra 2019/05/0013
Nichtstattgebung - Feststellung nach Paragraph 3, Absatz 7, UVP-G 2000 - Grundsätzlich hat der Bauwerber allein das mit der allfälligen sofortigen Ausübung einer ihm erteilten und noch vor einem der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bekämpften diesbezüglichen Baubewilligung verbundene Risiko verlorener Aufwendungen und sonstiger Nachteile für den Fall des Obsiegens des Rechtsmittelwerbers zu tragen vergleiche aus der Judikatur der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts etwa den in der vorliegenden Revisionsangelegenheit gefassten Beschluss VfGH 14.2.2018, E 144/2018-4, und etwa VwGH 6.8.2018, Ra 2018/05/0199, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050013.L03