Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0005

Rechtssatz

In Bezug auf das Kriterium der Ziffer 2, des Paragraph 3, Absatz 4, UVPG 2000 ist insbesondere auch auf Ziffer 2, des Anhanges römisch drei der UVP-RL hinzuweisen, wonach die ökologische Empfindlichkeit der geographischen Räume, die durch die Projekte möglicherweise beeinträchtigt werden, mitberücksichtigt werden muss. In Anhang römisch drei Ziffer 2, Litera c,) sublit. v) der UVP-RL wird zudem auch auf die Belastbarkeit der Natur unter besonderer Berücksichtigung bestimmter Gebiete, wie unter anderem der FFH - Gebiete, Bezug genommen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050005.L07