Verwaltungsgerichtshof
14.11.2022
Ra 2019/04/0133
In Bezug auf von Parteien vorgelegte Gutachten und sachverständige Stellungnahmen hat der VwGH klargestellt, dass diese von amtlichen (bzw. nichtamtlichen) Sachverständigen erforderlichenfalls einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen sind vergleiche VwGH 24.11.2016, Ra 2016/08/0142, und VwGH 29.1.2019, Ra 2018/08/0238).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040133.L04