Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0133

Rechtssatz

In Bezug auf von Parteien vorgelegte Gutachten und sachverständige Stellungnahmen hat der VwGH klargestellt, dass diese von amtlichen (bzw. nichtamtlichen) Sachverständigen erforderlichenfalls einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen sind vergleiche VwGH 24.11.2016, Ra 2016/08/0142, und VwGH 29.1.2019, Ra 2018/08/0238).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040133.L04