Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/04/0064 E 12. Juli 2000 VwSlg 15465 A/2000 RS 3 (hier ohne die letzten beiden Sätze)

Stammrechtssatz

Bescheide, mit denen Betriebsanlagen oder deren Änderung im Sinn

der Paragraphen 77, oder 81 GewO 1994 genehmigt werden, enthalten mit

Rücksicht darauf, dass es deren Ziel ist, den Schutz der im Paragraph 74

Absatz 2, GewO 1994 genannten Interessen sicherzustellen, regelmäßig

Feststellungen über die von der jeweiligen Betriebsanlage

ausgehenden Emissionen. Sie enthalten daher in aller Regel

Umweltdaten im Sinn des Paragraph 2, UIG 1993. Das Verlangen nach

Bekanntgabe der Daten eines derartigen Bescheides ist daher

ebenfalls als ein solches nach Bekanntgabe von Umweltdaten im Sinne

des Paragraph 2, UIG 1993 zu qualifizieren. Die in diesem Zusammenhang

gestellte Frage nach dem Zeitpunkt, in dem das zu Grunde liegende

Genehmigungsansuchen gestellt wurde, hat jedoch mit Umweltdaten

nichts zu tun.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040120.L07