Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2021

Geschäftszahl

Ro 2019/04/0007

Rechtssatz

Für das (Nicht)Vorliegen eines wirksamen Kontrollsystems kommt es immer auf die Gesamtbeurteilung aller maßgeblichen Umstände an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040007.J07