Verwaltungsgerichtshof
02.02.2021
Ro 2019/04/0007
GRS wie Ra 2019/02/0166 B 12. November 2019 RS 3
Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen vergleiche VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040007.J05