Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2021

Geschäftszahl

Ro 2019/04/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0166 B 12. November 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen vergleiche VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040007.J05