Verwaltungsgerichtshof
20.11.2019
Ra 2019/03/0143
GRS wie Ra 2018/03/0059 B 4. Juni 2018 RS 1
(hier: Angelegenheit nach dem EisbEG)
Nichtstattgebung - aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen die Streichung aus der Verteidigerliste - Da der Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 13, Absatz 5, VwGVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, kann die Revision ein von ihr angestrebtes gegenteiliges Ergebnis auch nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ihrer Revision durch den Verwaltungsgerichtshof erreichen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030143.L01