Verwaltungsgerichtshof
02.02.2020
Ra 2019/03/0131
Mit Rechtskraft der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung wird nicht nur der Umfang der für die Herstellung und den Betrieb der Eisenbahn im Sinne des Paragraph 2, EisbEG 1954 notwendigen Baumaßnahmen verbindlich festgelegt, sondern auch die "projektbezogene" Gemeinnützigkeit (also das Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des durch die Enteignung umzusetzenden Projekts gegenüber gegenläufigen öffentlichen oder privaten Interessen) bindend festgestellt vergleiche VwGH 27.11.2012, 2012/03/0148).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0132
Ra 2019/03/0133
Ra 2019/03/0134
Ra 2019/03/0135
Ra 2019/03/0136
Ra 2019/03/0137
Ra 2019/03/0138
Ra 2019/03/0139
Ra 2019/03/0140
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030131.L03