Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0131

Rechtssatz

Mit Rechtskraft der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung wird nicht nur der Umfang der für die Herstellung und den Betrieb der Eisenbahn im Sinne des Paragraph 2, EisbEG 1954 notwendigen Baumaßnahmen verbindlich festgelegt, sondern auch die "projektbezogene" Gemeinnützigkeit (also das Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des durch die Enteignung umzusetzenden Projekts gegenüber gegenläufigen öffentlichen oder privaten Interessen) bindend festgestellt vergleiche VwGH 27.11.2012, 2012/03/0148).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0132

Ra 2019/03/0133

Ra 2019/03/0134

Ra 2019/03/0135

Ra 2019/03/0136

Ra 2019/03/0137

Ra 2019/03/0138

Ra 2019/03/0139

Ra 2019/03/0140

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030131.L03