Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0131

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung ist das Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des durch die Enteignung umzusetzenden Projekts gegenüber gegenläufigen öffentlichen oder privaten Interessen. Dies erfordert, dass die geltend gemachten gegenteiligen Interessen eingehend geprüft und als weniger schwer wiegend beurteilt wurden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0132

Ra 2019/03/0133

Ra 2019/03/0134

Ra 2019/03/0135

Ra 2019/03/0136

Ra 2019/03/0137

Ra 2019/03/0138

Ra 2019/03/0139

Ra 2019/03/0140

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030131.L01