Verwaltungsgerichtshof
09.12.2019
Ra 2019/03/0123
"Genügt" iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG für die verwaltungsstrafrechtliche Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten, trifft denjenigen, dem vorsätzliches Verhalten zur Last liegt, ein höheres Verschulden als einen bloß fahrlässig Handelnden vergleiche VwGH 3.5.2017, Ra 2016/03/0108).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030123.L07