Verwaltungsgerichtshof
09.12.2019
Ra 2019/03/0123
Bei den Übertretungen, die dem Revisionswerber angelastet wurden (Nichtsauberhaltung von Futtervorlageeinrichtungen während der Fütterungszeiten; Vorlage verunreinigter Futtermittel auf einer verunreinigten Schneedecke; Vorlage von qualitativ nicht einwandfreiem Futtermittel) handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG, weil zu ihrem Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört. Der Umstand, dass ein Gebot oder Verbot regelmäßig einen bestimmten Zweck verfolgt (die in Rede stehenden Verpflichtungen dienen erkennbar der Erhaltung der Wildgesundheit), macht diesen Zweck nicht zum Tatbestandsmerkmal vergleiche VwGH 12.11.1992, 91/19/0160).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030123.L04