Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/03/0094 B 2. September 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beurteilung der sorgfältigen Verwahrung iSd Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, WaffG 1996 hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab; eine solche einzelfallbezogene Beurteilung ist im Allgemeinen -

wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel vergleiche nur etwa VwGH 25.10.2017, Ra 2017/03/0093).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030115.L05