Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/03/0008 E 18. Februar 2015 VwSlg 19045 A/2015 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der rechtskräftigen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung wurden Lage und Umfang der genehmigten Objekte auch für das Enteignungsverfahren verbindlich festgelegt und der Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft kann im Enteignungsverfahren nicht mehr einwenden, die Inanspruchnahme seiner Liegenschaft liege nicht im öffentlichen Interesse (Hinweis E vom 29. Jänner 2014, 2013/03/0004, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0110

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030109.L01