Verwaltungsgerichtshof
25.02.2020
Ra 2019/03/0098
Disloziert erkennbare beweiswürdigende Ausführungen entsprechen ebenso wenig den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses wie dislozierte Feststellungen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030098.L03