Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0098

Rechtssatz

Disloziert erkennbare beweiswürdigende Ausführungen entsprechen ebenso wenig den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses wie dislozierte Feststellungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030098.L03