Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0091

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Revisionswerber den eingetretenen Schaden dem Geschädigten ersetzt hat, ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des verhängten Waffenverbots ohne Bedeutung vergleiche VwGH 21.6.1989, 89/01/0187).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030091.L05