Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0076

Rechtssatz

Auf welche Art eine Eisenbahnkreuzung gesichert werden kann, legt Paragraph 4, EisbKrV 2012 fest, ohne dabei einer bestimmten Sicherungsart den Vorrang gegenüber einer anderen einzuräumen vergleiche VwGH 8.4.2019, Ro 2018/03/0058). Die in Frage kommenden fünf Sicherungsarten sind in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 EisbKrV 2012 taxativ aufgezählt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030076.L01