Verwaltungsgerichtshof
13.08.2019
Ra 2019/03/0068
Ist nur der Schuldspruch des Straferkenntnisses in Rechtskraft erwachsen, so kann die Frage der Rechtswidrigkeit des Schuldspruches - auch in Bezug auf die Einhaltung des Paragraph 44 a, VStG - nicht mehr geltend gemacht werden vergleiche VwGH 30.9.2014, Ra 2014/11/0052).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0069
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030068.L06