Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0055

Rechtssatz

Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten vergleiche zum Ganzen VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131, Rn. 11 mwN). Dies gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Aussagen der Partei selbst.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030055.L04