Verwaltungsgerichtshof
24.09.2020
Ra 2019/03/0048
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0049
Ra 2019/03/0050
Ra 2019/03/0051
Hat der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss, der mehrere trennbare Spruchpunkte enthielt, in zwei getrennten Revisionen angefochten, ist der vom Revisionswerber in beiden Revisionen pauschal begehrte Aufwandersatz dabei in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 53, Absatz 2, VwGG so zu beurteilen, als ob der Revisionswerber den angefochtenen Beschluss - mag dieser auch trennbare Absprüche enthalten - in einer Revision angefochten hätte vergleiche VwGH 6.5.1998, 97/21/0613).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030048.L17