Verwaltungsgerichtshof
24.09.2019
Ra 2019/03/0038
GRS wie 98/11/0011 E 9. Februar 1999 RS 2
Eine Frage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist,
kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand
eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden .
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0039
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030038.L01