Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0011 E 9. Februar 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Frage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist,

kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand

eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden .

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0039

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030038.L01