Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2021

Geschäftszahl

Ro 2019/03/0020

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2019/03/0021

Rechtssatz

Bei Verstößen gegen das Erkennbarkeitsgebot des Paragraph 13, Absatz eins, erster Satz ORF-G 2001 und gegen das Irreführungsverbot des Paragraph 13, Absatz 3, Ziffer 6, ORF-G 2001 handelt es sich um zwei unterschiedliche, jeweils getrennt voneinander erfüllbare Tatbestände.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019030020.J06