Verwaltungsgerichtshof
21.05.2019
Ra 2019/03/0009
Da das VwG auch schon bisher eine amtswegige Ermittlungspflicht hinsichtlich des Vorliegens einer allfälligen Sorgfaltswidrigkeit trifft, stellt sich die aufgrund der VStG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 57 aus 2018, geänderte Rechtslage im Hinblick auf Paragraph 5, VStG insoweit nicht als günstiger dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/03/0010
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030009.L06