Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0009

Rechtssatz

Da das VwG auch schon bisher eine amtswegige Ermittlungspflicht hinsichtlich des Vorliegens einer allfälligen Sorgfaltswidrigkeit trifft, stellt sich die aufgrund der VStG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 57 aus 2018, geänderte Rechtslage im Hinblick auf Paragraph 5, VStG insoweit nicht als günstiger dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/03/0010

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030009.L06