Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0166

Rechtssatz

Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen vergleiche VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020166.L03