Verwaltungsgerichtshof
12.11.2019
Ra 2019/02/0166
Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen vergleiche VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020166.L03