Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2020

Geschäftszahl

Ro 2019/02/0018

Rechtssatz

Das - konkrete Feststellungen auf Sachverhaltsebene erfordernde - Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum stellt eine vom VwG - in der Regel nur nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - vorzunehmende Beurteilung im Einzelfall dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019020018.J06